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Ausschreibungen |
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Mithilfe technischer Spezifikationen in Ausschreibungen lässt sich der Grundstein für die Beschaffung von Böden legen: Ausschreibungen sollten die Gesamtkosten über einen Zeitraum von 30 Jahren beinhalten. Damit wird der voraussichtliche Pflegeaufwand berücksichtigt. Sinnvoll ist daher bereits in der Ausschreibung ein Reinigungskonzept zu verlangen. Emissionen aus BodenelementenVorschlag für Ausschreibungstext: Die Produkte dürfen die nachfolgend angeführten Emissionswerte nicht überschreiten:
Nachweis:
Emissionen aus KlebstoffenWenn Klebstoffe verwendet werden, sollen sie nach EMICODE EC1 "sehr emissionsarm" der Gemeinschaft Emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe eV, Düsseldorf oder gleichwertigem Emissionsstandard eingestuft werden. Dasselbe gilt für die oft eingesetzten Untergrundvorbereitungen, wie Spachtelmassen, Grundierungen, Haftbrücken, die ebenfalls mit einem EMICODE deklariert sein sollen. Nachweis:
NutzschichtdickenNutzschichtdicken sollten möglichst groß sein, damit der Belag lange hält und abgeschliffen werden kann. Auch wenn geringe Aufbauhöhen nötig sind, und somit insgesamt Material gespart wird, sollten die Dicken ein gewisses Maß nicht unterschreiten. Vorschlag für Ausschreibungstext: Die Nutzschichtdicke beträgt, abhängig von der Gesamtdicke, mindestens ...
Anmerkung: Eine Abweichung von -10% der geforderten Nutzschichtdicke von 4 mm ist zulässig. Nachweis:
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