Taxonomie ohne Atomenergie!
Die Europäische Kommission baut derzeit ein EU-weites Klassifizierungssystem, die so genannte Taxonomie, auf, mit dem künftig wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer ökologischen Nachhaltigkeit eingestuft werden sollen. In diesem Rahmen wird die Frage, ob eine Investition in Atomkraft als nachhaltig einzustufen ist, nach wie vor heftig diskutiert.
Am 2.2.2022 legte die Europäische Kommission einen ergänzenden Delegierten Rechtsakt (complementary delegated act, CDA) vor, der Atom und Gas in die erste delegierte Taxonomie-Verordnung 2021/2139 einfügen soll. Diese ist seit 1.1.2022 in Kraft und beinhaltet technische Screeningkriterien zur Bewertung von substanziellen Beiträgen jeder Aktivität zu den zwei Umweltzielen Klimaschutz (climate change mitigation) und Klimawandelanpassung (climate change adaptation), weiters zur Frage, ob die Aktivität die weiteren vier Umweltziele der Taxonomie-Verordnung 2020/852 erheblich beeinträchtigen kann (do no significant harm, DNSH).
Das Europäische Parlament und der Rat haben nun 4 bis 6 Monate Zeit, den ergänzenden delegierten Rechtsakt zu prüfen und ggf. Einspruch dagegen zu erheben; Mitgliedsstaaten könnten Klage erheben. Eine öffentliche Konsultation ist zu dieser wichtigen Entscheidung jedoch nicht vorgesehen.
Es ist also noch möglich zu versuchen, die Taxonomie nicht durch den Einbezug der Atomenergie zu verwässern. Nach wie vor muss auch die Forderung nach einer Konsultation der Öffentlichkeit zu der wichtigen Frage, ob Atom in die Taxonomie aufgenommen werden soll, gestellt werden.
Die Frage, welche Auswirkungen eine durch Atom und Gas verwässerte Taxonomie auf die Produkte von Banken, Versicherungen und anderen Finanzorganisationen hat, stellt sich als zunehmend wichtig dar. Auch diese Frage soll im Zuge des Projekts bearbeitet werden.
Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf unserer Website Don't nuke the taxonomy.
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- Patrizia Lorenz