Presse-Aussendung vom 24.10.2000

Stellungnahme zum Entwurf der Verpackungszielverordnungsnovelle 2000

Stellungnahme zum Entwurf der Verpackungszielverordnungsnovelle 2000

Das Österreichische Ökologie-Institut nimmt zum vorliegenden Entwurf zur "Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen geändert wird" (Kurztitel: ZielVO 2000) wie folgt Stellung:

Das Österreichische Ökologie-Institut lehnt den vorliegenden Entwurf zur ZielVO 2000 entschieden ab.

Folgende Punkte an dem Entwurf zur ZielVO 2000 sind zu kritisieren:

Es wird eine Novellierung der ZielVO durch Herabsetzung der Quoten entschieden abgelehnt. Das im § 2 vorgesehene Absenken der bestehenden und in BGBl. 649/1996 festgelegten Verwertungsquoten auf einheitlich 80 % ist aus Sicht des Umweltschutzes inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass bei Nichteinhaltung der bisher gültigen Quoten mit einer Absenkung der Wiederverwertungsziele von Seiten des Ministeriums reagiert wird. Bereits Mitte 2000 konnte abgeschätzt werden, dass diese Verwertungsquoten der Getränkeverpackungszielverordnung nicht erreicht werden können. Die ZielVO 1996 gibt dem Umweltministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium die Möglichkeit, bei Nichterreichung der Quoten unverzüglich Verkehrs- und Abgabebeschränkungen zu erlassen, um das Abfallaufkommen zu reduzieren (§ 5, Abs. 1). Laut Entwurf der ZielVO 2000 des Umweltministeriums wird beabsichtigt diese Maßnahme zu streichen.

Weiters ist die ebenfalls in § 2 (ZielVO 2000) vorgesehene Änderung zu beanstanden, dass die Quoten bei Einweggetränkeflaschen nicht mehr über die Abfüllmenge sondern über das Gewicht berechnet werden. Dadurch wird den leichten Kunst- und Verbundstoffgetränkeverpackungen zur geforderten Quotenerfüllung ein Vorteil eingeräumt, der nicht gerechtfertigt ist. Aus Sicht eines nachhaltigen Umweltschutzes ist diese Änderung keinesfalls zu akzeptieren.

Den weiteren Erläuterungen der ZielVO 2000 ist zu entnehmen, dass durch diese Änderungen das bestehende Niveau der Mehrwegsysteme im Getränkebereich erhalten werden soll. Aus unser Sicht wird diesem Ziel in keiner Weise Rechnung getragen, vielmehr ist zu erwarten, dass durch den vorliegenden Entwurf zur weiteren Reduzierung bzw. zur Abschaffung von Mehrwegsystemen im Getränkebereich kommen wird.

Laut § 6 der vorliegenden Novelle zur ZielVO werden die Ziele der Neuregelung erstmals 2004 auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Um unerwünschten Entwicklungen entgegen wirken zu können, müssen jedoch Festlegungen und Kontrollen schon viel früher stattfinden. Bis 2004 könnten bereits ganze Produktgruppen nicht mehr in Mehrwegsystemen verfügbar sein. Unser Vorschlag ist eine jährliche Überprüfung dieser Ziele.

Statt Herabsetzung der Quoten fordert das Österreichische Ökologie-Institut weitergehende Maßnahmen (gemäß § 4 der Verordnung zur Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. 646/1992).

Konkret schlägt das Österreichisches Ökologie-Institut die Einführung einer Mehrwegquote gemäß § 4 (2) Z. 2 in Kombination mit einer zweckgebundenen Lenkungsabgabe gemäß § 4 (2) Z. 5 vor, wobei diese Lenkungsabgabe als Bonus an den Handel für den Verkauf von Mehrwegflaschen, für die Entsorgung der anfallenden Einwegflaschen und zur Förderung der Vermarktung von Mehrwegflaschen verwendet werden soll.

Damit könnte der Trend in Richtung Einwegverpackungen gestoppt werden. Wir schlagen die Einführung einer Abgabe auf Einwegverpackungen vor, die nach Unterschreiten einer gesetzlich festzulegenden Mehrwegquote ausgelöst wird.
Ziel der Abgabe ist, Preise für Einwegverpackungen zu erhöhen, aber auch KonsumentInnen die Möglichkeit zu geben, diese Abgabe zu umgehen, indem er Mehrwegprodukte kauft.

Sowohl Mehrwegquote als auch die Verpackungsabgabe sind in der Zielverordnung ausdrücklich als mögliche Maßnahmen genannt.

Zusammenfassend fordert das Österreichisches Ökologie-Institut den Bundesminister für Umwelt auf, die bestehenden Pläne zur ZielVO 2000 zur Gänze fallen zu lassen und unverzüglich die in der Verordnung zur Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. 646/1992, vorgesehenen weitergehenden Maßnahmen einzuleiten.

Mag. Henriette Gupfinger
DI Volkmar Kloud
Christian Pladerer

Empfänger: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenbastei 5
1010 Wien

Verpackungszielverordnungsnovelle

Kontakt:

Email: