PLAGE versus Temelin

Beratung von Anwälten in einem Prozess gegen Temelin

Eine Salzburger Anwaltskanzlei hat 2002 im Namen von zwei oberösterreichischen Familien eine Unterlassungsklage gegen den Betrieb des AKW Temelin eingebracht. Da das Landesgericht Salzburg sich zunächst für nicht zuständig erklärte, war die Anrufung der höheren Instanzen nötig. Im Frühjahr diesen Jahres entschied der Verwaltungsgerichtshof zu Gunsten der oberösterreichischen KlägerInnen und die Klage konnte nun eingebracht werden. Das Ökologie-Institut unterstützt die Anwälte fachlich. Auf Basis technischer Unterlagen stellen die ExpertInnen des Instituts Begründungen und Beweise zusammen, die die Unterlassungsklage untermauern: behandelt werden die wichtigsten Sicherheitsdefizite und die potentiellen Wirkungen von Unfällen. Die Argumentation beruht auf dem neuesten Wissensstand und greift auf die Ergebnisse des mehrjährigen Monitoringprozesses zum Melker Abkommen zurück. Die Argumente, die für die Anwälte zusammengestellt wurden, können erst nach dem Prozess veröffentlicht werden.

Laufzeit: 2004.
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  • Rechtsanwälte Gehmacher-Hüttinger-Hessenberger; Kommandit-Partnerschaft