Taxonomie ohne Atomenergie!

Die Europäische Kommission baut derzeit ein EU-weites Klassifizierungssystem, die so genannte Taxonomie, auf, mit dem künftig wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer ökologischen Nachhaltigkeit eingestuft werden sollen.

In diesem Rahmen wird die Frage, ob eine Investition in Atomkraft als nachhaltig einzustufen ist, nach wie vor heftig diskutiert. Der Abschlussbericht der Technical Expert Group (TEG) vom März 2020 enthält im Anhang folgende Einschätzung zur Kernenergie: "[…] es war weder für die TEG noch für ihre Mitglieder möglich, zu dem Schluss zu kommen, dass die Wertschöpfungskette der Kernenergie auf den fraglichen Zeitskalen keine signifikanten Schäden für andere Umweltziele verursacht. Die TEG hat daher die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomie zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen."(TEG-Bericht Anhang 2020, S. 211)
Als Grund für diese Einschätzung wurde von der TEG unter anderem die ungelöste Atommüllfrage genannt. Seitdem ist es das erklärte Ziel einiger Mitgliedsstaaten und Lobbyorganisationen, diese wissenschaftlich fundierte Entscheidung revidieren zu lassen.

Zur Klärung dieser Frage hat die Kommission im Sommer 2020 das Joint Research Centre beauftragt, einen Bericht zu verfassen. Dieser erlangte im März 2021 das Licht der Öffentlichkeit. Die erste umfassende kritische Analyse (Critical Review) dazu wurde vom Österreichischen Ökologie-Institut ausgearbeitet und am 15. Juni 2021 in einer internationalen Pressekonferenz präsentiert. Dadurch wurde eine informierte Debatte ermöglicht, viele NGOs in ganz Europa haben sich der Kampagne "Don't Nuke the Taxonomy" angeschlossen.

Der erste delegierte Rechtsakt wurde im Juni 2021 von der EU-Kommission ohne Einbeziehung von Kernenergie und Gas beschlossen. Die Entscheidungen zu diesen beiden hoch umstrittenen Themen wurden auf Ende des Jahres verschoben.

Die Europäische Kommission legte tatsächlich am letzten Tag des Jahres 2021 ihren Entwurf eines spezifischen (ergänzenden) delegierten Rechtsakts zu Kernenergie und Gas vor. Die Mitgliedsstaaten und die Plattform für nachhaltige Finanzierung haben bis 21. Jänner 2022 Zeit, diesen zu kommentieren. Eine öffentliche Konsultation ist zu dieser wichtigen Entscheidung jedoch nicht vorgesehen.

In einer (englischsprachigen) Online-Veranstaltung am 25.01.2022 haben wir den Entwurf des ergänzenden delegierten Rechtsakts diskutieren, ebenso die möglichen Auswirkungen auf die Finanzierung von Nuklearprojekten und mögliche weitere Vorgangsweisen. Präsentationen sind unter "Infos" verfügbar.

Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Website Don't nuke the taxonomy.

Laufzeit: 2021 bis 2022.
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