Good Practice für UVP-Prozesse von Atomanlagen
Laut der 1997 in Kraft getretenen ESPOO-Konvention muss jeder Neubau einer Atomanlage einem internationalen UVP-Verfahren unterzogen werden, da er grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnte.
Die UVP-Verfahren von Atomanlagen anhand der ESPOO-Konvention laufen jedoch unterschiedlich ab - z.B. werden mögliche Auswirkungen schwerer Unfälle auf andere Staaten höchst unterschiedlich thematisiert.
Es gibt inzwischen Handbücher und Evaluierungen über das Instrument UVP. In diesem im Auftrag von Global 2000 durchgeführten und von der Wiener Umweltanwaltschaft geförderten Projekt soll überprüft werden, inwieweit sich die Ergebnisse und Empfehlungen dieser Evaluierungsstudien auch auf die UVP-Verfahren für Atomanlagen übertragen lassen. Die Ergebnisse sollen im Katalog "Good Practice für internationale UVP-Prozesse von Atomanlagen" zusammengefasst werden. Dieser Katalog soll eine Liste von Punkten enthalten, die aufgrund der oben genannten Evaluierungsstudien, aber auch aufgrund der bisherigen UVP-Praxis für Atomanlagen im grenzüberschreitenden Kontext als vorbildlich zu bewerten sind.
Der Katalog ist eine Hilfestellung für interessierte BürgerInnen und NGOs, die sich an internationalen UVP-Verfahren beteiligen möchten. Ein weiteres Ergebnis sind Empfehlungen für die Gestaltung solcher UVP-Prozesse.