Abwasserentsorgung- und behandlung im ländlichen Raum

Optimierung und Entscheidungsfindung durch Kenntnis des Entscheidungsverhaltens, der Motive und Interessen

Die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum wird durch eine Gesetzesnovelle des Wasserrechts aus dem Jahr 1990 geregelt. Für Wohnhäuser gibt es drei Möglichkeiten: Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, eine bewilligte Kleinkläranlage oder eine dichte Senkgrube mit regelmäßiger Fäkalienabfuhr. Ältere Anlagen, die das Abwasser ungereinigt ableiten oder versickern lassen, sind seit Ende 1998 nicht mehr erlaubt. Viele Gemeinden sehen sich daher mit Abwasserfragen konfrontiert. Das Errichten von Kanalnetzen ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, besonders in dünn besiedelten Gebieten. Bund und Land fördern solche Maßnahmen, verlangen aber zunächst von den Gemeinden eine »Variantenstudie«, die unterschiedliche Möglichkeiten der Abwasserentsorgung vergleicht. Eine Variantenstudie klärt, auf welche Art das Abwasser entsorgt werden soll (zentrale Kanalisation mit großer Kläranlage oder dezentrale Kleinkläranlagen) und bewertet unterschiedliche Einzugsgebiete: Soll eine gemeindeeigene Lösung angestrebt werden oder lohnt sich der Zusammenschluss mit anderen Gemeinden, die im gleichen Wassereinzugsgebiet liegen? Die Varianten werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit bewertet, wobei es hier einen großen Spielraum gibt. In der Praxis macht meist die billigste Variante das Rennen. Kein Wunder, denn die sachlichen Facts sind nur schwer von diversen Einzelinteressen zu trennen. Das Ökologie-Institut untersuchte die Entscheidungsabläufe bei einigen bereits abgeschlossenen Variantenstudien. Dabei geht es im wesentlichen um die Identifikation und Interpretation erfolgreicher Fälle, in denen volkswirtschaftlich optimale Lösungen gefunden wurden, um daraus für künftige Projekte zu lernen. Die Kernfragen lauten dabei: Wie wurden die einzelnen Entscheidungen getroffen, wer hat sie getroffen, wie wurden sie argumentiert, und welche Motive waren ausschlaggebend? Ziel des Projekts ist ein besseres Verständnis des Entscheidungsprozesses. Ein klares Bild der Abläufe und bessere Informationen unterstützen die Verantwortlichen in zukünftigen Verhandlungen und tragen zu erhöhter Transparenz bei.

Laufzeit: 2001 bis 2002.

Kontakt

Tel: +43/6991/523 61 01
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AuftraggeberInnen

  • BMLFUW
  • Österreichische Kommunalkredit (ÖKK)

PartnerInnen

  • IHS
  • ÖGUT