Wiener Abfallvermeidungsprogramm 2011/2012
Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für die Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms im Rahmen der Wiener SUP Abfallwirtschaft 2011/12
Das österreichische Bundesabfallwirtschaftsgesetz und das Wiener Abfallwirtschaftsgesetz nennen die Abfallvermeidung als oberste Handelsmaxime der Abfallwirtschaft. Diese Hierarchie wird
durch die EU Abfallrahmenrichtlinie eindringlich bestätigt. Die novellierte europäische Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2013 Abfallvermeidungsprogramme (AVP) auf nationaler Ebene zu erstellen.
Die Stadt Wien erstellt im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) auf freiwilliger Basis ein Abfallvermeidungsprogramm auf Landesebene.
In der ersten Projektphase werden bestehende und mögliche Abfallvermeidungsmaßnahmen für den urbanen Bereich systematisch erhoben, kategorisiert und dokumentiert. Der Schwerpunkt bei der Auswahl liegt neben den ökologischen Kriterien auf der realen Umsetzungsmöglichkeit für die Stadt Wien.
Ziel ist der zweiten Phase ist die Entwicklung von quantitativen und/oder qualitativen Bewertungsindikatoren bzw. Maßstäbe der Zweckmäßigkeit von Abfallvermeidungsmaßnahmen, die eine Erfolgskontrolle der einzelnen Maßnahmen ermöglichen. Damit sollen auch die Indikatoren für das Monitoring abgedeckt sein (s. AWG § 2j (2) 4. "qualitative oder quantitative Maßstäbe zur Überwachung und Bewertung der durch die Maßnahmen erzielten Fortschritte").
Ziel ist es in Phase 3, aus dem Zweckmäßigkeits-Check die Prioritäten für die Maßnahmen abzuleiten. Wenig zweckmäßige Maßnahmen werden aussortiert.
Im abschließenden Grobcheck werden die Maßnahmen auf erhebliche negative Umweltauswirkungen geprüft.
Die Projektergebnisse stellen die Basis für das Wiener Abfallvermeidungsprogramm 2011/2012 dar.
Kontakt
AuftraggeberInnen
- Stadt Wien; Magistratsabteilung 48; Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark