Vernetzte Planung
Vernetzte Planung Solarhaus Linz

Definition der Ziele für das Bauvorhaben

Ziele geben die Richtung einer Entwicklung vor und ermöglichen eine Kontrolle, ob die ursprünglichen Intentionen (>Beispiel) umgesetzt werden konnten.

Die Aufgaben des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Projektleiters der Planung sind dabei folgende:

> Für Ziele sorgen:
Der Zielkatalog wird entweder vom Auftraggeber vorgegeben oder von Beginn an mit den Teammitgliedern erarbeitet.
> Reflexion der Ziele
Diskutieren und allfälliges Präzisieren der Ziele, damit die Ziele auch praktisch brauchbar sind: das ist die Hauptarbeit, die in Zusammenarbeit mit den Planern erfolgt.
> Auf Hauptziele konzentrieren
Wenige Ziele vorgeben: drei bis vier Hauptziele formulieren, wenn nicht auf standardisierte Zielsysteme wie jene der Total Quality-Gebäudebewertung (TQ-Assessment) zurückgegriffen wird (nähere Informationen zu TQ siehe auf www.iswb.at).
> Widersprüchliche Ziele zulassen, allerdings abwägen und gewichten.
> Ziele zuordnen
Jedem Ziel soll (möglicherweise nur intern) der Name einer Person hinzugefügt werden, die für das Erreichen des Ziels verantwortlich ist. Ebenso sollten Parameter festgelegt werden, anhand derer das Erreichen des Zieles gemessen werden kann.

Literatur
Malik, F. (2000). Führen Leisten Leben. Stuttgart: DVA. Teil 111: Für Ziele sorgen
Sperling, B., Wasseveld J. (1996). Führungsaufgabe Moderation. Planegg: WRS Verlag. Kapitel 4.3.: Ziele vereinbaren

> Zur Erläuterung: Zieldefinition nach TQ!
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5.9.2002 webmaster: sutter@ecology.at