Presse-Aussendung vom 04.05.2005

Ausweiskontrolle!

Mehr Transparenz bei Immobilien: Bis spätestens 2009 muss für Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden.

Was bisher nur im Umgang mit der Polizei wichtig war - nämlich die Ausweispflicht - gibt es bald für alle Gebäude. Aber keine Angst: Der neue Energieausweis für Gebäude beziffert den Energieverbrauch des Bauwerks und soll für mehr Konsumentenschutz sorgen.
Grundlage dafür sind Vorgaben der Europäischen Kommission. EU-weit soll durch die Umsetzung der EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der Energieverbrauch von Bauwerken verringert werden: Dieser beträgt immerhin mehr als 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in der Europäischen Union. Ein Viertel der Gesamtenergie wird von privaten Haushalte verbraucht. Mit einer Reduktion des Energieverbrauchs werden wichtige umweltpolitische Ziele verfolgt. Der eigentliche Hintergrund für die Umsetzung der ehrgeizigen Energiesparziele ist aber ein anderer: Rund die Hälfte der für den Energieverbrauch notwendigen Energieträger muss in die Europäische Union importiert werden. Von dieser Abhängigkeit wird nicht zuletzt das Wirtschaftswachstum der EU extrem beeinflusst. Steigende Preise für Erdöl oder Erdgas bremsen die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit der EU. Weniger Energieverbrauch leistet also einen wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Umwelt

Die EU-Gebäuderichtlinie tritt mit 4. Jänner 2006 in Kraft. Bis dahin haben die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Zeit, ihre nationalen Gesetze anzupassen. Vereinfacht kann gesagt werden, dass ab diesem Zeitpunkt für nahezu alle Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche Energiekennzahlen festgeschrieben werden müssen und gleichzeitig Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Neubau und Sanierung angedacht werden müssen. Und dies nicht nur für den Heizwärmebedarf eines Gebäudes, sondern für alle Arten von Energieverbrauchern wie Lüftung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung oder Klimaanlagen. Dadurch wird erreicht, dass für sämtliche großvolumige Neubauten und Sanierungen der voraussichtliche Gesamtenergieverbrauch festgestellt wird und gleichzeitig Maßnahmen für dessen Verbesserung dokumentiert werden.

Mehr Transparenz für Konsumenten

Die EU geht aber noch einen Schritt weiter: Beim Bau jedes Gebäudes mit mehr als 50 m² Nutzfläche ist dem Eigentümer und beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes dem potenziellen Käufer oder Mieter ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 10 Jahre sein. Dieser Gebäudeausweis muss Aussagen zum Gesamtenergieverbrauch und Vergleichswerten anderer Gebäude ebenso enthalten, wie Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung des Energieverbrauchs.

Auch wenn der Energieausweis in der genannten Form aufgrund von Übergangsbestimmungen in manchen Bundesländern erst im Jahr 2009 verpflichtend eingeführt werden muss, ist Bauherren zu empfehlen, schon heute von ihren Planern und Baufirmen einen Energieausweis einzufordern. Nur dadurch wird gewährleistet, dass man den künftigen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet wird, haben die Käufer oder Mieter der Gebäude das Anrecht auf Informationen zum konkreten Energieverbrauch und zu Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch, Versorgung mit alternativen Energiequellen, energiesparende Heizungs- und Lüftungssysteme. Am Wohnungsmarkt wird es dadurch in den nächsten Jahren mehr Transparenz geben - Energieeffiziente Gebäude werden eher bestehen können. Je weniger Energie verbraucht wird und je geringer der Aufwand für Verbesserungsmaßnahmen sein wird, desto wertvoller werden die Gebäude sein. Häuser oder Wohnungen mit hohem Energieverbrauch werden von den Nachfragern am Wohnungsmarkt schlechter bewertet werden als solche mit geringem Energieverbrauch. Das wird über kurz oder lang wesentlich den zu erzielenden Kaufpreis bzw. die Mieteinnahmen beeinflussen.

Dieser Beitrag von Robert Lechner erschien am 15.4.2005 in den "Salzburger Nachrichten"

Energieeffiziente Gebäude

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