Espoo: Beteiligung an grenzüberschreitenden UVP im Nuklearbereich?

Entwicklung von Entscheidungskriterien

Die Espoo-Konvention regelt Bewilligungsverfahren technischer Anlagen, deren Betrieb zu grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen führen kann. Sie ermöglicht Regierungen und BürgerInnen betroffener Staaten die Beteiligung an UVP-Verfahren für derartige Großanlagen. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist es, dass beide Seiten zur Ansicht kommen, dass erhebliche grenzüberschreitende nachteiliger Auswirkungen wahrscheinlich sind.
Im Projekt wurde ein Bewertungsverfahren (Indikatoren, sowie die zur Bewertung nötigen wissenschaftlichen Grundlagen)entwickelt, dass es dem Auftragageber schon in einem frühen Stadium und mit unvollständiger Information ermöglicht, zu entscheiden, ob eine Beteiligung angestrebt werden soll.

Laufzeit: 2004.

Kontakt

Tel: +43/6991/523 61 31
Email:

AuftraggeberInnen

  • Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus; BMNT; Abteilung I/6 Nuklearangelegenheiten

PartnerInnen

  • Universität für Bodenkultur; Department Wasser - Atmosphäre - Umwelt; Inst. f. Meteorologie